Mit Ausnahme der Dokumentationsvorschriften in 5.4.4.2 gelten die Vorschriften dieses Codes nicht fr diesen Stoff, wenn:

.1 ihm eine Bescheinigung vom Versender beigefgt wird, aus der hervorgeht, dass es sich bei dem Stoff um dampfaktivierte Kohle handelt, oder

.2 es sich um chemisch aktivierte Kohle handelt, der eine Bescheinigung eines von der zustndigen Behrde anerkannten Labors beigefgt wird, aus der hervorgeht, dass der Stoff auf Grundlage eines negativen Ergebnisses des Prfverfahrens fr selbsterhitzungsfhige Stoffe gem Handbuch Prfungen und Kriterien (siehe 33.4.6) nicht den Kriterien der Klasse 4.2 entspricht.